Über das Hula Teilen und Unterrichten
Aloha,
ist man Teil eines Hälau ist die Aufgabenverteilung klar:
Kumu kreieren und unterrichten, Haumäna lernen und folgen. Außerdem gibt es noch Alaka`i, das sind fortgeschrittene Schüler, denen die Kumu spezielle Aufgaben wie z.B. eine Übungsleitung übertragen haben.
Aber was ist mit allen Hula Interessierten rund um die Welt, die kein Mitglied eines klassischen Hälau sind? Angehörigen der Hula Diaspora stellt sich früher oder später die Frage – darf ich eine Choreographie weitergeben, die ich von einem Kumu erlernt habe?
Die Antwort darauf ist überraschend einfach: Ja, wenn ich von diesem Kumu die Erlaubnis dazu erhalten habe.
Das bedeutet, dass diese Erlaubnis ungefragt erteilt wurde, z.B. zu Beginn oder am Ende der Unterrichtssituation oder aber, daß man nachfragt und eine dementsprechende Freigabe erhalten hat.
Hat man keine Erlaubnis erhalten, weil man nicht gefragt hat oder hat man gefragt und wurde die Erlaubnis verwehrt, dann darf man diese Choreographie nicht weitergeben.
Warum nicht? Diese Frage erübrigt sich, wenn man ein ernsthafter Hula Schüler ist. Die Entscheidung eines Kumu über sein oder ihr geistiges Eigentum ist über jeden Zweifel erhaben. Es gibt sicher gute Gründe dafür und die sind zu respektieren.
Wem es an diesem grundlegenden Respekt mangelt, der ist bei anderen Tanzstilen sicher besser aufgehoben.
Hula Unterricht von einem Kumu zu erhalten ist keine Dienstleistung, sondern ein Privileg. Vertrauen und Respekt sind die Basis für das Verhältnis zwischen Kumu und Haumäna.
Ohne Erlaubnis kein Weitergeben. So einfach diese Regel ist, es gibt darüber hinaus noch weitere Details zu beachten.
Wurde eine generelle Erlaubnis erteilt, die sich auf das gesamte Repertoire erstreckt, weil ein langfristiges Kumu-Haumäna Verhältnis besteht?
Ist die Erlaubnis für eine bestimmte Choreographie zugesagt, aber nur unter der Bedingung, dass sich der Kumu von der korrekten Ausführung vergewissern konnte (live oder per Video?)
Wurde die Erlaubnis zum Teilen innerhalb eines klar definierten Schülerkreises erteilt, z.B. für fortgeschrittene Haumäna mit eigener Trainingsgruppe? Aber nicht darüber hinaus, also öffentlich?
Diese Konstellationen sind durchaus üblich.
Durchaus unüblich ist es jedoch, Choreographien ohne Erlaubnis abzuändern und kommerziell, also mit der Absicht, finanziellen Profit zu erwirtschaften, weiterzugeben, ohne den Urheber zu nennen und angemessen zu kompensieren.
Das ist nicht nur unüblich, sondern unlauter. Es spricht für mangelnden Respekt vor der hawaiischen Kultur, den Kumus und den eigentlichen Inhalten. Und das ist ganz und gar nicht „Aloha“.
Hula ist eben kein beliebiges Produkt, an dem man sich bedienen kann, wie man möchte, so als ob man in einem Supermarkt in ein Regal greift.
Und wenn ein Kumu keine Erlaubnis zur Weitergabe erteilt, dann kann ein Grund dafür der mangelnde Respekt sein. Oder auch, daß der Schüler selbst noch nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzt, Hula allgemein oder auch eine bestimmte Choreographie weiterzugeben.
Wer gegen diese Regeln verstößt, disqualifiziert sich selbst und die angebotenen Inhalte.
Was also tun, wenn man die Erlaubnis nicht hat? Hm…selber choreografieren und dafür die Verantwortung tragen. Viel Glück damit.
Oder nochmal gut darüber nachdenken, ob man wirklich schon so weit ist, Hula weiterzugeben.
Keep it pono.